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Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) vom 26. August
1997.
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• Beantwortet von Jürgen Kleemann, Senator für Bauen, Wohnen
und Verkehr am 18. Dezember 1997 im Namen des Senats von Berlin
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1. Wie hoch bewertet der Senat die Dringlichkeit einer grundlegenden
Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz, und in wieweit besteht Übereinstimmung
in der Beurteilung dieses Sachverhaltes zwischen Senat und Deutsche Bahn
AG?
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• Es besteht Übereinstimmung mit der Deutschen Bahn AG, daß
die Grundsanierung des S-Bahnhofs Ostkreuz sehr dringlich ist. Die hier
zuständige DB AG teilt zu dieser und den weiteren fragen folgendes
mit:
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»Für die DB AG ist die Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz
auf Grund des relativ schlechten Erhaltungszustandes des Bahnhofs eine
Aufgabe mit höchster Dringlichkeit. Mit der Planung und Realisierung
des Bahnhofsneubaus und den zugehörigen Anpassungsarbeiten wurde die
DB Projekt GmbH Knoten Berlin beauftragt.
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2. Wann soll die Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz beginne, und wie
lange soll sie dauern?
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• Sofern das durchzuführende Planfeststellungsverfahren komplikationslos
abläuft und die Mittelfreigabe durch den Bund erfolgt, wird die Grunderneuerung
des Ostkreuzes im Jahre 1999 begonnen.
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Nach derzeitigen Planungsstand wird der Umbau 7 bis 8 Jahre dauern, da
unter Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebes umzubauen ist. Längerfristige
Totalsperrung werden nicht zur Verfügung stehen.«
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3. Welche Auswirkungen haben die vom Land Berlin beabsichtigten
Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Ostkreuz für
die zeitliche, technische und finanzielle Vorbereitung der Sanierung?
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• Der Bereich Ostkreuz soll durch die geplante A 100 unterquert werden.
Die A 100 ist Bestandteil der Planung zur Schließung des mittleren
Straßenringes (Senatsbeschluß Nr. 6204/95 vom 08 August. 1995).
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Nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand hat die Autobahnplanung keine
Auswirkungen auf die grundsätzliche Gestaltung der Bahnanlagen. Ebenso
wird eingeschätzt, daß mögliche bauliche Vorleistungen
für die Autobahn sich in die entsprechenden Bauzustände der Bahn
einpassen lassen und dadurch keine zeitlichen Verzögerungen eintreten
werden.
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4. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten der Sanierung sein,
und wer wird diese tragen?
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• Die hier zuständige Deutsche Bahn AG nimmt wie folgt Stellung:
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»Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand
auf 726 Mio. DM.
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Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln der Grunderneuerung (GVFG und
DB GrG § 22), Mitteln des Pilzkonzeptes für den Knoten Berlin
(BSchWabG § 8/1), Mitteln des SPNV-Programms (BSchWabG § 8/2),
Eigenmitteln der DB AG für eigene nichtzuwendungsfähige Investitionen
und Rückbaumaßnahmen sowie EKrG-Anteile des Landes Berlin.«
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5. Werden dem Land Berlin im Zusammenhang mit der Sanierung Kosten
entstehen; wenn ja, für welche Maßnahmen und in welchem Umfang?
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• Im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz selbst werden
dem Land Berlin nur Kosten für den Vorteilsaussgleich für die
Kynaststraßenbrücke entstehen, deren Neubau von der DB AG veranlaßt
wird. Die Kostenhöhe wird im Zusammenhang mit der noch zu schließenden
Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ermittelt werden.
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6. Welche Denkmalschutzbelange müssen bei der Sanierung des
Bahnhofes Ostkreuz berücksichtigt werden?
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• Bei der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz ist zu berücksichtigen,
daß der Bahnhof als Gesamtanlage sowie der Wasserturm als Baudenkmal
geschützt sind. Dies bedeutet im einzelnen die Erhaltung von Bahnsteigdächern,
Fußgängerbrücke, Beamtenwohnhaus, Empfangsgebäuden
und Brückenbögen sowie die städtebauliche Berücksichtigung
des Wasserturms bei der Lage der Gleistrassen.
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Die Deutsche Bahn AG teilt zu dieser Frage weiterhin mit:
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»Der Bahnhof Ostkreuz wurde durch Beschluß des Abgeordnetenhauses
von Berlin als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Das Ensemble besteht
aus insgesamt 14 Einzelobjekten. Die Denkmalschutzbehörden fordern
eine behutsame Einordnung des Bahnhofsneubaus in die bestehende Situation,
wobei der besonders wertvolle Ensembleeindruck nicht verlorengehen darf.«
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7. Wie werden die Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin in
die Vorbereitungen der Sanierung einbezogen?
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• Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit:
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»Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat Denkmalschutzbehörden
frühzeitig in die Umplanungen einbezogen. Es wurde eine Bestandsdokumentation
erstellt, die den Denkmalschutzbehörden übergeben wurde.
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Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat entsprechend der Forderung des Landesdenkmalamtes
einen denkmalfplegerischen Gutachter einbezogen, der planungsbegleitend
tätig war.
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Die Denkmalschutzbehörden wurden kontinuierlich über den Planungsstand
informiert. Sie wurden im speziellen Arbeitskreis "Denkmalschutz" direkt
beteiligt. Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin wird die Einbeziehung der
Denkmalschutzbehörden in die nächsten Planungsphasen sowie bei
der Realisierung gewährleisten.«
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8. Welche Festlegungen wurden bereits für die künftige
Leistungsfähigkeit und Ausstattung des Bahnhofes Ostkreuz getroffen
(Anzahl der Bahnsteige, Zugfolge, Umsteigemöglichkeiten innerhalb
der S-Bahn und zu anderen Verkehrsmitteln, behindertengerechte Gestaltung
der Zugänge, Anordnung von Fahrradstellplätzen, Stellplätze
für Carsharing und Park and Ride usw.)?
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• Diese Frage wird von der zuständigen Deutschen Bahn AG wie folgt
beantwortet:
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»Im Zuge der Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz erfolgt bei der
S-Bahn die Umstellung vom heute vorhandenen Linienbetrieb auf den kundenfreundlichen
Richtungsbetrieb. Es entsteht eine moderne Verkehrsstation, die Zugangsmöglichkeiten
in alle vier umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete bietet.
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Auf der Stadtbahnebene entstehen zwei Richtungsbahnsteige (Richtung Stadtbahn
bzw. Richtung Strausberg, Ahrensfelde, Wartenberg, Erkner) sowie ein Regionalbahnsteig
an der Strecke Berlin-Hauptbahnhof - Frankfurt (Oder). Die Planung sieht
darüber hinaus gegenwärtig zwei Außenbahnsteige an der
ehemaligen Ostbahn (Stecken Berlin Hauptbahnhof - Strausberg - Küstrin/Kietz)
vor. Die Realisierung dieser beiden Bahnsteige ist jedoch davon abhängig,
ob entsprechende Mittel aus dem SPNV-Programm bereitgestellt werden.
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An der Ringbahn wird der S-Bahnsteig F wesentlich verbreitert. Es entsteht
außerdem ein neuer Regionalbahnsteig.
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Die Gestaltung der Zugänge wird behindertengerecht erfolgen. Insgesamt
sind 12 Aufzüge vorgesehen. Zur Verbesserung des Umsteigekomforts
sind 17 Fahrtreppen geplant. Durch eine Verschiebung der Stadtbahnsteige
Richtung Osten verkürzen sich die Umsteigewege. Die betrieblich nicht
mehr notwendige Nordkurve entfällt im Endzustand; der Halt am Bahnsteig
A entfällt ebenfalls.
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Das vorliegende Bahnhofskonzept sieht Kurzzeitparkzonen und Kiss and Ride-Anlagen
vor. Die Standorte für Fahrradständer sind noch nicht festgelegt.«
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9. Welche Verkehrsänderungen werden für die Zeit der Sanierung
erforderlich sein, und wie ist hierzu der Vorbereitungsstand?
• Der Senat geht davon aus, und so ist es auch in zurückliegenden
Abstimmungsgesprächen seitens der Deutschen Bahn AG erklärt worden,
daß der S-Bahnverkehr grundsätzlich während des Bahnhofsbaus
gesichert wird. Längerfristige Totalsperrungen von Strecken würden
vom Senat nicht akzeptiert werden.
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