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Abgeordnetenhaus von Berlin: Kleine Anfrage Nr. 13/2659

über Planungsstand zur Sanierung des S-Bahnhofes Ostkreuz


Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) vom 26. August 1997.
• Beantwortet von Jürgen Kleemann, Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr am 18. Dezember 1997 im Namen des Senats von Berlin
1. Wie hoch bewertet der Senat die Dringlichkeit einer grundlegenden Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz, und in wieweit besteht Übereinstimmung in der Beurteilung dieses Sachverhaltes zwischen Senat und Deutsche Bahn AG?
• Es besteht Übereinstimmung mit der Deutschen Bahn AG, daß die Grundsanierung des S-Bahnhofs Ostkreuz sehr dringlich ist. Die hier zuständige DB AG teilt zu dieser und den weiteren fragen folgendes mit: 
»Für die DB AG ist die Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz auf Grund des relativ schlechten Erhaltungszustandes des Bahnhofs eine Aufgabe mit höchster Dringlichkeit. Mit der Planung und Realisierung des Bahnhofsneubaus und den zugehörigen Anpassungsarbeiten wurde die DB Projekt GmbH Knoten Berlin beauftragt.
2. Wann soll die Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz beginne, und wie lange soll sie dauern?
• Sofern das durchzuführende Planfeststellungsverfahren komplikationslos abläuft und die Mittelfreigabe durch den Bund erfolgt, wird die Grunderneuerung des Ostkreuzes im Jahre 1999 begonnen.
Nach derzeitigen Planungsstand wird der Umbau 7 bis 8 Jahre dauern, da unter Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebes umzubauen ist. Längerfristige Totalsperrung werden nicht zur Verfügung stehen.«
3. Welche Auswirkungen haben die vom Land Berlin beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Ostkreuz für die zeitliche, technische und finanzielle Vorbereitung der Sanierung?
• Der Bereich Ostkreuz soll durch die geplante A 100 unterquert werden. Die A 100 ist Bestandteil der Planung zur Schließung des mittleren Straßenringes (Senatsbeschluß Nr. 6204/95 vom 08 August. 1995). 
Nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand hat die Autobahnplanung keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Gestaltung der Bahnanlagen. Ebenso wird eingeschätzt, daß mögliche bauliche Vorleistungen für die Autobahn sich in die entsprechenden Bauzustände der Bahn einpassen lassen und dadurch keine zeitlichen Verzögerungen eintreten werden.
4. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten der Sanierung sein, und wer wird diese tragen?
• Die hier zuständige Deutsche Bahn AG nimmt wie folgt Stellung: 
»Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach derzeitigem Planungsstand auf 726 Mio. DM. 
Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln der Grunderneuerung (GVFG und DB GrG § 22), Mitteln des Pilzkonzeptes für den Knoten Berlin (BSchWabG § 8/1), Mitteln des SPNV-Programms (BSchWabG § 8/2), Eigenmitteln der DB AG für eigene nichtzuwendungsfähige Investitionen und Rückbaumaßnahmen sowie EKrG-Anteile des Landes Berlin.«
5. Werden dem Land Berlin im Zusammenhang mit der Sanierung Kosten entstehen; wenn ja, für welche Maßnahmen und in welchem Umfang?
• Im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz selbst werden dem Land Berlin nur Kosten für den Vorteilsaussgleich für die Kynaststraßenbrücke entstehen, deren Neubau von der DB AG veranlaßt wird. Die Kostenhöhe wird im Zusammenhang mit der noch zu schließenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung ermittelt werden.
6. Welche Denkmalschutzbelange müssen bei der Sanierung des Bahnhofes Ostkreuz berücksichtigt werden?
• Bei der Sanierung des Bahnhofs Ostkreuz ist zu berücksichtigen, daß der Bahnhof als Gesamtanlage sowie der Wasserturm als Baudenkmal geschützt sind. Dies bedeutet im einzelnen die Erhaltung von Bahnsteigdächern, Fußgängerbrücke, Beamtenwohnhaus, Empfangsgebäuden und Brückenbögen sowie die städtebauliche Berücksichtigung des Wasserturms bei der Lage der Gleistrassen. 
Die Deutsche Bahn AG teilt zu dieser Frage weiterhin mit: 
»Der Bahnhof Ostkreuz wurde durch Beschluß des Abgeordnetenhauses von Berlin als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Das Ensemble besteht aus insgesamt 14 Einzelobjekten. Die Denkmalschutzbehörden fordern eine behutsame Einordnung des Bahnhofsneubaus in die bestehende Situation, wobei der besonders wertvolle Ensembleeindruck nicht verlorengehen darf.«
7. Wie werden die Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin in die Vorbereitungen der Sanierung einbezogen?
• Die Deutsche Bahn AG teilt hierzu mit: 
»Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat Denkmalschutzbehörden frühzeitig in die Umplanungen einbezogen. Es wurde eine Bestandsdokumentation erstellt, die den Denkmalschutzbehörden übergeben wurde. 
Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin hat entsprechend der Forderung des Landesdenkmalamtes einen denkmalfplegerischen Gutachter einbezogen, der planungsbegleitend tätig war. 
Die Denkmalschutzbehörden wurden kontinuierlich über den Planungsstand informiert. Sie wurden im speziellen Arbeitskreis "Denkmalschutz" direkt beteiligt. Die DB Projekt GmbH Knoten Berlin wird die Einbeziehung der Denkmalschutzbehörden in die nächsten Planungsphasen sowie bei der Realisierung gewährleisten.«
8. Welche Festlegungen wurden bereits für die künftige Leistungsfähigkeit und Ausstattung des Bahnhofes Ostkreuz getroffen (Anzahl der Bahnsteige, Zugfolge, Umsteigemöglichkeiten innerhalb der S-Bahn und zu anderen Verkehrsmitteln, behindertengerechte Gestaltung der Zugänge, Anordnung von Fahrradstellplätzen, Stellplätze für Carsharing und Park and Ride usw.)?
• Diese Frage wird von der zuständigen Deutschen Bahn AG wie folgt beantwortet: 
»Im Zuge der Grunderneuerung des Bahnhofs Ostkreuz erfolgt bei der S-Bahn die Umstellung vom heute vorhandenen Linienbetrieb auf den kundenfreundlichen Richtungsbetrieb. Es entsteht eine moderne Verkehrsstation, die Zugangsmöglichkeiten in alle vier umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete bietet. 
Auf der Stadtbahnebene entstehen zwei Richtungsbahnsteige (Richtung Stadtbahn bzw. Richtung Strausberg, Ahrensfelde, Wartenberg, Erkner) sowie ein Regionalbahnsteig an der Strecke Berlin-Hauptbahnhof - Frankfurt (Oder). Die Planung sieht darüber hinaus gegenwärtig zwei Außenbahnsteige an der ehemaligen Ostbahn (Stecken Berlin Hauptbahnhof - Strausberg - Küstrin/Kietz) vor. Die Realisierung dieser beiden Bahnsteige ist jedoch davon abhängig, ob entsprechende Mittel aus dem SPNV-Programm bereitgestellt werden. 
An der Ringbahn wird der S-Bahnsteig F wesentlich verbreitert. Es entsteht außerdem ein neuer Regionalbahnsteig. 
Die Gestaltung der Zugänge wird behindertengerecht erfolgen. Insgesamt sind 12 Aufzüge vorgesehen. Zur Verbesserung des Umsteigekomforts sind 17 Fahrtreppen geplant. Durch eine Verschiebung der Stadtbahnsteige Richtung Osten verkürzen sich die Umsteigewege. Die betrieblich nicht mehr notwendige Nordkurve entfällt im Endzustand; der Halt am Bahnsteig A entfällt ebenfalls. 
Das vorliegende Bahnhofskonzept sieht Kurzzeitparkzonen und Kiss and Ride-Anlagen vor. Die Standorte für Fahrradständer sind noch nicht festgelegt.«
9. Welche Verkehrsänderungen werden für die Zeit der Sanierung erforderlich sein, und wie ist hierzu der Vorbereitungsstand?

• Der Senat geht davon aus, und so ist es auch in zurückliegenden Abstimmungsgesprächen seitens der Deutschen Bahn AG erklärt worden, daß der S-Bahnverkehr grundsätzlich während des Bahnhofsbaus gesichert wird. Längerfristige Totalsperrungen von Strecken würden vom Senat nicht akzeptiert werden. 
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